SANKARA · ÖFFENTLICHE BELEGAKTE
Die öffentliche Fallakte: Haftung anerkannt, Bewertung streitig
15 Belegsätze, 80 geschwärzte Dokumentseiten und 64 Fotos. Die Bildakte trennt nun ausdrücklich neun von mir in die Akte aufgenommene Vorher-Aufnahmen, den datierten unmittelbaren Vorher-Beleg und sämtliche Aufnahmen nach der Kollision.
Die Haftungsfrage ist bereits anerkannt. Die Dokumente belegen zwei getrennte Einwände gegen die Bewertung: Die Versandmail vom 30. März zeigt beide Seiten des Kaufvertrags, während der Gutachter nur eine abgeschnittene Fassung ohne Käufer-, Verkäufer- und Bootsdaten beschreibt. Außerdem leitet er den sogenannten Vorunfallwert aus Unterlagen und Fotos des bereits beschädigten Boots nach der Kollision ab. Wo die Dokumentendiskrepanz entstand, lässt sich der öffentlichen Akte nicht entnehmen.
Belegsätze und Anlagen
Haftpflichtbearbeitung durch MAIF
MAIF erklärt schriftlich, meinen Anspruch als deutscher Geschädigter unter der Haftpflichtdeckung ihres Versicherten weiterzuverfolgen. Der Fall wird damit als Haftpflichtanspruch bearbeitet; die verbleibende Auseinandersetzung betrifft die Entschädigungshöhe.
4 SeitenVideos, Fotos und Unterlagen werden übertragen
Transferbestätigungen und MAIF-Mail zum Erhalt von Videos, Fotos und Dokumenten.
6 SeitenReparaturangebot, beide Kaufvertragsseiten und Bootsunterlagen
Die an MAIF gerichtete Versandmail zeigt beide Seiten des Boat24-Kaufvertrags, die Reparaturkalkulation und ein weiteres Bootsdokument als Anlagen.
1 SeiteGutachterkontakt und erneute Medienübertragung
Beauftragung des Gutachters; erneute Direktübertragung von 47 Dateien, weil die Videos ihn zuvor nicht erreicht hatten.
13 SeitenWarten auf den Gutachterbericht
MAIF erklärt, weiterhin auf den Gutachterbericht zu warten.
2 SeitenHaftungsanalyse, abgeschnittener Kaufbeleg, Bewertungsmethode und 2.000-Euro-Angebot
Der Gutachter bestätigt den beschriebenen Kollisionszusammenhang. Er bezeichnet den ihm vorliegenden Kaufbeleg zugleich als abgeschnitten; Namen von Käufer und Verkäufer sowie Bootsdaten fehlten. Der Bericht sei dokumentenbasiert und körperlich noch zu verifizieren, stützt die Abwertung aber auf Fotos des bereits beschädigten Boots und leitet 1.000 bis 2.000 Euro als „Vorunfallwert“ ab. MAIF bietet 2.000 Euro.
3 SeitenMein Widerspruch gegen Dokumentendiskrepanz und Bewertung
Mein Vergleichsvorschlag und meine Einwände: Die Versandmail zeigt beide Kaufvertragsseiten, während der Gutachter eine abgeschnittene Fassung beschreibt; wo diese Diskrepanz entstand, ist aus der öffentlichen Akte nicht ersichtlich. Außerdem kritisiere ich, dass aus Nachher-Fotos ein Vorunfallwert zurückgerechnet wird. MAIF bestreitet die Haftung nicht, hält aber an 2.000 Euro fest.
10 SeitenÜbermittlung an griechische Stellen
Nachweis der Übermittlung von Unterlagen an griechische Stellen; private Originale bleiben zurückgehalten.
2 SeitenRückmeldung aus dem maritimen Expertennetzwerk
Antwort aus einem maritimen Expertennetzwerk zur fehlenden Beauftragung beziehungsweise Rückmeldung des Versicherers.
2 SeitenErneute Prüfung durch MAIF angekündigt
MAIF kündigt nach erneuter Eskalation eine detaillierte Prüfung und Antwort an.
7 SeitenEingabe bei der französischen Versicherungsaufsicht
Meine Eingabe bei der französischen Aufsicht und deren standardisierte Eingangsbestätigung.
9 SeitenMeine technische Kritik an Dokumentengrundlage und Rückrechnung
Meine technische Darlegung der Kernfehler: Die Versandmail zeigt beide Vertragsseiten, während der Gutachter eine abgeschnittene Fassung beschreibt; wo diese Diskrepanz entstand, geht aus der öffentlichen Akte nicht hervor. Hinzu kommen die aus meiner Sicht fehlende dokumentierte Vor-Ort-Besichtigung, Nachher-Fotos als Wertgrundlage und trotzdem ein behaupteter Vorunfallwert von nur 1.000 bis 2.000 Euro.
12 SeitenDatierte Vorher-Aufnahme vom 8. Januar 2026
Eine auf den 8. Januar 2026 um 13:07 Uhr datierte Aufnahme zeigt SANKARA einen Tag vor der Kollision. Sie dokumentiert den tatsächlichen äußeren Vorzustand und muss von Bildern nach dem Unfall getrennt werden.
4 SeitenBehördlich protokollierte Erklärung zu meiner Situation
Geschwärzter Auszug einer behördlich protokollierten Erklärung zu Wohnsituation, Einkommenslage und den Folgen des Unfallgeschehens. Zu dieser Einkommenslage erkläre ich ergänzend, dass ich zuvor als Segellehrer und Berufsskipper an anderen Orten Überführungen auf Booten meiner Auftraggeber ausführte, die Einsätze wegen des fortlaufenden Auspumpens und Überwachens von SANKARA nicht mehr wahrnehmen konnte und meine Verträge nach meiner Darstellung deshalb gekündigt wurden. E14 protokolliert meine Angaben zur Notlage; es bestätigt diese beruflichen Einzelheiten, die Kündigungen oder deren Ursache nicht unabhängig und ist keine eigenständige Feststellung der Unfallursache oder Haftung.
1 SeiteNAUSICAA – Register- und technische Auszüge
Geschwärzte und beschnittene Auszüge aus historischen französischen Schiffsunterlagen der NAUSICAA. Veröffentlicht werden Name, Datierung und technische Angaben wie Länge, Breite und Vermessung; Dokumentnummern, Eigentümerdaten und Unterschriften bleiben verborgen.
4 SeitenFotografische Dokumentation
ZWEI BOOTE · ZWEI ROLLEN
Welches Boot ist welches?
Jede Aufnahme ist eindeutig einem Boot zugeordnet. Bei SANKARA wird zusätzlich klar benannt, ob sie den Zustand vor der Kollision oder die Schadensfolgen danach dokumentiert.
46 FotosGESCHÄDIGTES BOOT
SANKARA
Mein deutlich kleineres Segelboot, mein Zuhause und das Boot, das nach dem dokumentierten Hergang gegen die Kaimauer gedrückt wurde. Erkennbar unter anderem am roten Rumpfstreifen, dem blauen Sprayhood und dem Schriftzug SANKARA.
18 FotosVERURSACHERBOOT IM DOKUMENTIERTEN HERGANG
NAUSICAA
Das wesentlich größere weiße Segelschiff, das sich laut Gutachtertext und Korrespondenz aus seinen Festmachern löste und SANKARA gegen die Kaimauer drückte. Erkennbar am breiten Heck mit drei dunklen Fenstern, den Aufschriften „Nausicaa“ und „Dunkerque“ sowie Reifenfendern.
Die Haftung dem Grunde nach wird von MAIF nicht bestritten. Die Bezeichnung „Verursacherboot“ folgt der Haftpflichtbearbeitung, dem Gutachtertext und dem Entschädigungsangebot. Offen ist die Höhe der Entschädigung – insbesondere die korrekte Rekonstruktion des Zustands von SANKARA unmittelbar vor der Kollision.
SANKARA – das geschädigte Boot
46 Aufnahmen dokumentieren SANKARA vor der Kollision, am Unfalltag, bei späteren Kontrollen und beim Auskranen. Die datierte unmittelbare Vorher-Aufnahme vom 8. Januar liegt zusätzlich als Beleg E13 vor. Für die Wertfrage wird ausdrücklich zwischen Vorher- und Nachher-Zustand getrennt.
Vor der Kollision – von mir in die Akte aufgenommen
Neun Aufnahmen aus der Zeit vor der Kollision. Die genauen Aufnahmedaten sind öffentlich nicht verifiziert; die Bilder dokumentieren den allgemeinen Vorzustand und die tatsächliche Nutzung. Der datierte unmittelbare Vorher-Beleg vom 8. Januar 2026 ist separat in E13 veröffentlicht.
Unfalltag
1 FotosDokumentation Januar
9 FotosDokumentation April
5 FotosAuskranen im Juli
8 FotosWeitere Detailaufnahmen
14 FotosNAUSICAA – das Verursacherboot im dokumentierten Hergang
18 Aufnahmen dokumentieren NAUSICAA, Größenverhältnis, äußeren Zustand, Decksbereiche und Festmacher. Die Haftung dem Grunde nach ist nicht der offene Streitpunkt; die Bilder verdeutlichen den anerkannten Kollisionsablauf.
Unfalltag
1 FotosDokumentation April
8 FotosDokumentation Mai
6 FotosFestmacher und Leinen
3 FotosDATENSCHUTZ BEI DER VERÖFFENTLICHUNG
Schwärzung und Quellenintegrität
Jede veröffentlichte Dokumentseite wurde in ein neues Rasterbild überführt. Namen, Kontaktdaten, Aktenzeichen, Bankdaten, Unterschriften und weitere direkte Identifikatoren wurden dauerhaft übermalt; bei zwei Fotos wurden unbeteiligte Personen durch Beschnitt vollständig entfernt. Originaldateien und Metadaten sind nicht Bestandteil der Website.
Bewusst nicht veröffentlicht
Vier Dateien bleiben bewusst privat: drei Abbildungen eines Ausweisdokuments und eine Fotografie medizinischer Unterlagen. Die medizinische Aufnahme wird nur in der privaten Quellenprüfung berücksichtigt. Gesundheitsangaben sind ausdrücklich als meine Darstellung gekennzeichnet; ein medizinisch nachgewiesener Ursachenzusammenhang wird nicht behauptet. Die Veröffentlichung der Rohunterlagen würde unverhältnismäßige Identitäts- und Gesundheitsdaten offenlegen. Die übrigen zuvor zurückgehaltenen Quellen wurden als beschnittene Fotos oder dauerhaft geschwärzte Dokumentauszüge veröffentlicht.
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