SANKARA

HAFTUNG ANERKANNT · BEWERTUNG STREITIG

Die Haftung ist anerkannt.Doch mein Zuhause wurde auf einer umstrittenen Dokumentengrundlage mit nur 1.000 bis 2.000 Euro bewertet.

Ich bin Stefan. SANKARA war mein Zuhause, meine Bewegungsfreiheit und die Grundlage meines Alltags. Nach der Kollision musste ich sie immer wieder auspumpen; nach meiner Darstellung verlor ich dadurch meine Aufträge und mein Einkommen. Bewertet wurde sie dennoch mit nur 1.000 bis 2.000 Euro – anhand einer vom Gutachter als abgeschnitten beschriebenen Kaufunterlage und von Material aus der Zeit nach dem Unfall.

Dieses Foto zeigt SANKARA nach der Kollision. Es darf nicht darüber hinwegtäuschen, wie das Boot unmittelbar davor aussah.

ANERKANNTHaftung dem Grunde nach
13.600 €belegter Kaufpreis 19 Monate vor der Kollision
≈ 23.000 €Reparaturkalkulation nach der Kollision
1.000 €–2.000 €behaupteter „Vorunfallwert“ aus der vom Gutachter als abgeschnitten beschriebenen Kaufunterlage und Nachher-Material
2.000 €Angebot von MAIF

KURZÜBERBLICK

Was dieser eine Zusammenstoß aus meinem Alltag gemacht hat – und was MAIF mir anbietet.

Links schildere ich, was seit der Kollision mit meinem Zuhause, meiner Arbeit und meiner Gesundheit geschehen ist. Rechts steht, was MAIF schriftlich angeboten hat. Meine Schilderung ist keine gerichtliche Feststellung; der Angebotsstand ist durch die veröffentlichte Korrespondenz belegt.

01

Was seitdem mein Leben bestimmt

  1. Mein Zuhause

    SANKARA war nicht nur mein Boot. Sie war meine einzige Wohnung und der Mittelpunkt meines Lebens. Seit der Kollision kann ich sie nicht mehr verlässlich bewohnen oder als Reiseboot nutzen; einen gleichwertigen Ersatzwohnraum habe ich nicht.

  2. Boot, Nutzung und Lebensplan

    Die Reparaturkalkulation liegt bei rund 23.000 Euro. Für mich stehen damit nicht nur ein Boot, sondern auch meine Mobilität und mein bisheriges Leben an Bord auf unbestimmte Zeit still.

  3. Sicherung über Monate

    Seit Monaten muss ich SANKARA ungefähr jeden zweiten Tag auspumpen und ständig im Blick behalten. Statt den Schaden hinter mir lassen zu können, muss ich verhindern, dass sich der Zustand weiter verschlechtert oder das Boot sinkt.

  4. Arbeit und Einkommen

    Vor der Kollision arbeitete ich als Segellehrer und Berufsskipper. Für Überführungen reiste ich zu den Booten meiner Auftraggeber. Diese Einsätze waren nicht mehr möglich, weil ich SANKARA fortlaufend auspumpen und überwachen musste. Nach meiner Darstellung wurden die Verträge deshalb gekündigt und mein Einkommen brach weg. E14 protokolliert meine Angabe, ohne eigenes Einkommen zu sein; Ursache und Höhe des Verlusts belegt das Dokument nicht unabhängig.

  5. Folgekosten und täglicher Aufwand

    Auskranen, Liegeplatz, Sicherung, eine mögliche Entfernung oder Entsorgung, fachliche und rechtliche Hilfe, Schreiben und Telefonate: All das gehört für mich inzwischen zu den Folgen. In meinem Vergleichsvorschlag waren dafür 3.500 Euro vorgesehen.

  6. Gesundheit und psychische Belastung

    Die von mir vorgelegten medizinischen Unterlagen nennen Mangelernährung und Nierenprobleme. Hinzu kommt eine schwere psychische und existenzielle Belastung. Ich führe diese Entwicklung auf die Wohnungsnot, den Verlust meiner Aufträge und den langen Streit zurück. Belegt sind die medizinischen Befunde – nicht automatisch ihre Ursache.

02

Dokumentiertes Angebot von MAIF

  1. Haftung

    MAIF bestreitet die Haftung dem Grunde nach nicht und bearbeitet den Schaden unter der Haftpflichtdeckung ihres Versicherten.

  2. Bewertungsansatz

    Der übermittelte Gutachtertext nennt 1.000 bis 2.000 Euro als „Vorunfallwert“. Er beruht auf einer als abgeschnitten beschriebenen Kaufunterlage und auf Material, das nach der Kollision ausgewertet wurde.

  3. Zahlungsangebot

    MAIF bietet 2.000 Euro gegen Unterzeichnung an.

  4. Reaktion auf meinen Vorschlag

    Mein Vergleichsvorschlag über 15.500 Euro – 12.000 Euro für das Boot und 3.500 Euro für Entfernung beziehungsweise Folgekosten – wurde abgelehnt; MAIF hielt an 2.000 Euro fest.

  5. Nicht gesondert beziffert

    Das veröffentlichte Angebot weist keine eigenständigen Beträge für den Verlust des Wohnraums, Nutzungsausfall, den geltend gemachten Einkommensausfall nach Kündigung meiner Überführungs-, Segellehrer- und Berufsskipper-Verträge, Pump- und Sicherungsaufwand, gesundheitliche Folgen, Entfernungskosten oder den administrativen Aufwand aus.

Wichtig: Die linke Spalte ist mein Bericht, kein gerichtliches Ergebnis. Im Streitfall müssten die einzelnen Folgen belegt, rechtlich zugerechnet und bewertet werden.

01

DER KERN DES FALLS

Die Verantwortung für den Aufprall ist geklärt. Gestritten wird darüber, was SANKARA eine Minute davor wert war.

Das sind zwei verschiedene Fragen: Wer für die Kollision einsteht – und wie mein Boot bewertet werden muss, bevor es von NAUSICAA gegen die Kaimauer gedrückt wurde.

UNSTRITTIG

Die Haftung ist dem Grunde nach anerkannt.

MAIF hat den Vorgang ausdrücklich unter der Haftpflichtdeckung ihres Versicherten aufgenommen. Der von MAIF übermittelte Gutachtertext hält fest, dass die Schäden damit vereinbar sind, dass NAUSICAA SANKARA gegen die Kaimauer drückte. Anschließend unterbreitete MAIF ein Entschädigungsangebot. Der Streit betrifft daher nicht mehr das Ob, sondern die Höhe der Regulierung.

Beleg öffnen E01

DER STREITPUNKT

Der Marktwert unmittelbar vor dem Aufprall.

Der Gutachter nennt 1.000 bis 2.000 Euro als „Vorunfallwert“. Die veröffentlichte Korrespondenz zeigt beide Seiten des Kaufvertrags als Anlagen einer am 30. März an MAIF gesandten Mail. Der Gutachter hielt dennoch fest, dass ihm nur eine abgeschnittene Fassung ohne Käufer-, Verkäufer- und Bootsdaten vorlag. Wo diese Diskrepanz entstand, geht aus der öffentlichen Akte nicht hervor. Zugleich beruht der Bericht auf einer Dokumentenprüfung; die Abwertung stützt sich zudem auf Fotos des bereits beschädigten Boots.

Beleg öffnen E06

DIE BEWERTUNGSLOGIK

Bewertet werden musste SANKARA vor dem Aufprall. Herangezogen wurden eine als abgeschnitten beschriebene Kaufunterlage und Bilder danach.

SANKARA am 8. Januar 202608.01.2026 · 13:07

WAS ZU BEWERTEN WAR

SANKARA am 8. Januar 2026

Diese datierte Aufnahme entstand einen Tag vor der Kollision. Sie gehört zu den Unterlagen, mit denen der tatsächliche Zustand unmittelbar vor dem Ereignis rekonstruiert werden kann.

Datierte Vorher-Aufnahme öffnen
Akten und Fotos nach der Kollision12.05.2026 · E06

WAS TATSÄCHLICH AUSGEWERTET WURDE

Als abgeschnitten beschriebener Kaufbeleg und Fotos nach der Kollision

Die Versandmail zeigt beide Seiten des Kaufvertrags. Die dem Gutachter vorliegende Fassung war laut Bericht dagegen abgeschnitten und enthielt weder Käufer-, Verkäufer- noch Bootsdaten. Wo diese Diskrepanz entstand, ist aus der öffentlichen Akte nicht ersichtlich. Der Gutachter besichtigte SANKARA nicht vor dem Unfall, bewertete stattdessen den optischen Zustand auf Fotos des bereits beschädigten Boots und leitete daraus rückwirkend einen angeblichen Vorunfallwert ab.

Gutachtertext und Methode öffnen
DAS ERGEBNIS1.000–2.000 Euro als angeblicher Vorunfallwert – auf Grundlage einer vom Gutachter als abgeschnitten beschriebenen Kaufunterlage, ohne dokumentierte Vorunfall-Besichtigung und ohne offengelegte Vergleichsboote oder Marktangebote.

Das sind meine zentralen Einwände: Die Versandmail zeigt beide Vertragsseiten, während der Gutachter eine abgeschnittene Fassung beschreibt; wo diese Diskrepanz entstand, ist der öffentlichen Akte nicht zu entnehmen. Außerdem stellte er den Zustand unmittelbar vor der Kollision nicht selbst fest, sondern rechnete ihn aus Material nach der Kollision zurück.

02

WAS GESCHAH

Der Aufprall dauerte nur Augenblicke. Seine Folgen bestimmen meinen Alltag bis heute.

Am 9. Januar 2026 löste sich NAUSICAA bei starkem Wind im Hafen von Argostoli aus ihren Festmachern, trieb gegen meine deutlich kleinere SANKARA und drückte sie gegen die Kaimauer. Dieser Ablauf wird nicht bestritten: Der Fall wird unter der Haftpflichtdeckung bearbeitet, der Gutachter hält die Schäden damit für vereinbar und MAIF hat ein Zahlungsangebot abgegeben.

SANKARA war meine Wohnung, mein Besitz und der Mittelpunkt meines Lebens. Der Aufprall beschädigte deshalb nicht nur ein Boot. Er traf den Ort, an dem ich lebte, und die Grundlage eines Alltags, den ich mir aufgebaut hatte.

Für die Entschädigung müsste der Wert unmittelbar vor der Kollision zählen. Meine Versandmail zeigt beide Seiten des Kaufvertrags. Der Gutachter beschreibt die Fassung, die ihm vorlag, dennoch als abgeschnitten und ohne Käufer-, Verkäufer- oder Bootsdaten; wo diese Lücke entstand, zeigt die öffentliche Akte nicht. Er stützte sich außerdem auf später übermittelte Unterlagen und Fotos, während eine körperliche Überprüfung noch ausstand. So wurden Bilder des bereits beschädigten Boots zur Grundlage für einen angeblichen Vorunfallwert von 1.000 bis 2.000 Euro – und für ein Angebot von 2.000 Euro.

Ich streite nicht mehr darum, wer den Schaden verursacht hat. Ich streite darum, dass mein Boot auf vollständiger Grundlage und so bewertet wird, wie es unmittelbar vor dem Aufprall war – nicht so, wie es danach aussah.Stefan · SANKARA
SANKARA an Land
Auskranen im Juli · 28.07.2026

WAS DIE UNTERLAGEN BELEGEN

Haftung und Bewertung sind zwei verschiedene Fragen. Die erste ist geklärt. Die zweite nicht.

01

Haftung dem Grunde nach anerkannt

MAIF nahm den Anspruch unter der Haftpflichtdeckung ihres Versicherten auf. Der Gutachtertext bestätigt den beschriebenen Kollisionszusammenhang. MAIF bot anschließend 2.000 Euro Entschädigung an. Es geht daher nicht mehr darum, ob der Versicherungsfall zu regulieren ist.

02

Beide Vertragsseiten in der Versandmail, laut Gutachter nur eine abgeschnittene Fassung bei ihm

Die veröffentlichte Mail vom 30. März zeigt beide Seiten des Kaufvertrags als Anlagen beim Versand an MAIF. Der Gutachter hielt später fest, dass ihm nur eine abgeschnittene Fassung ohne Käufer-, Verkäufer- und Bootsdaten vorlag. Seine Bewertung beruhte damit nach seinem Bericht nicht auf derselben Dokumentengrundlage; wo die Diskrepanz entstand, ist in der öffentlichen Akte nicht geklärt.

03

Keine Feststellung des Vorzustands vor Ort

Der Gutachter schreibt selbst, sein Bericht beruhe auf einer Prüfung der bereitgestellten Dokumente und sei hinsichtlich der körperlichen Feststellungen noch zu verifizieren. Eine eigene Besichtigung von SANKARA vor der Kollision konnte es naturgemäß nicht geben; auch eine spätere Vor-Ort-Besichtigung durch ihn ist in der Akte nicht dokumentiert.

04

Nachher-Fotos werden zur Grundlage des Vorher-Werts

Die Abwertung auf 1.000 bis 2.000 Euro wird ausdrücklich mit dem Erscheinungsbild auf den Fotos begründet. Diese Fotos wurden nach der Kollision übermittelt und zeigen das bereits beschädigte Boot. Trotzdem wird aus diesem Nachher-Zustand rückwirkend behauptet, SANKARA sei schon unmittelbar vor dem Unfall nahezu wertlos gewesen.

05

2.000 Euro Angebot auf dieser Grundlage

Die Reparaturkosten werden mit rund 23.000 Euro angegeben und SANKARA als wirtschaftlich nicht reparabel eingestuft. MAIF hält an dem auf dem Gutachterbericht beruhenden Angebot von 2.000 Euro fest, obwohl die Versandmail beide Vertragsseiten zeigt, der Gutachter aber nur eine abgeschnittene Fassung beschreibt und zusätzlich eine datierte Vorher-Aufnahme sowie meine Einwände vorliegen. Wo die Dokumentendiskrepanz entstand, bleibt offen.

Der Kaufpreis von 13.600 Euro ist nicht automatisch identisch mit dem rechtlich geschuldeten Wiederbeschaffungswert. Aber ein nachvollziehbarer Vorunfallwert sollte die für den Wert relevanten, verlässlich verfügbaren Erwerbsunterlagen berücksichtigen und den Zustand unmittelbar vor dem 9. Januar 2026 rekonstruieren: anhand datierter Vorher-Aufnahmen, Kauf- und Wartungsunterlagen, Ausstattung sowie nachvollziehbarer Vergleichsboote. Er sollte weder allein auf der vom Gutachter als abgeschnitten beschriebenen Fassung noch darauf beruhen, dass das Erscheinungsbild nach der Kollision als Beleg für den Zustand davor behandelt wird.

03

DER ZUSTAND DAVOR

So sah SANKARA vor der Kollision aus.

Diese Bilder zeigen kein Wrack und kein nachträglich beschädigtes Boot. Sie zeigen SANKARA als genutztes, segelfähiges Wohnboot: unter Segeln, am Liegeplatz, im Cockpit und im Innenraum.

Ich habe die folgenden neun Aufnahmen als Bilder aus der Zeit vor der Kollision in die öffentliche Akte aufgenommen. Die genauen Aufnahmedaten sind in den öffentlich bereitgestellten Dateien nicht verifiziert. Sie dokumentieren deshalb den allgemeinen Vorzustand und die tatsächliche Nutzung, nicht automatisch den rechtlich maßgeblichen Marktwert am 9. Januar 2026. Für den unmittelbaren Vorzustand bleibt die datierte Aufnahme vom 8. Januar 2026, 13:07 Uhr, das stärkste öffentliche Bilddokument.

SANKARA, 8 January 2026
08.01.2026 · 13:07 · E13

Der stärkste datierte Vorher-Beleg

Diese Aufnahme entstand nach dem eingeblendeten Zeitstempel einen Tag vor der Kollision. Sie ist in der Belegakte als E13 veröffentlicht.

Datierte Aufnahme in der Akte öffnen

Die neun neuen Vorher-Aufnahmen wurden mir für diese Falldokumentation bereitgestellt. Daraus folgt keine allgemeine Lizenz zur Weiterverwendung. Presse und Dritte müssen Bildrechte und Quellenangabe vor einer externen Nutzung gesondert klären.

04

CHRONOLOGIE

Die Chronologie zeigt: Haftung wurde aufgenommen – erst danach entstand der Streit über die Bewertung.

Die folgende Übersicht rekonstruiert den Ablauf aus den 80 geschwärzten Dokumentseiten und den weiteren Unterlagen im Archiv. Jede belegte Station führt direkt zum jeweiligen Dokumentensatz.

dokumentiert

Ich kaufe SANKARA für 13.600 Euro

Der Kauf ist durch Unterlagen im privaten Archiv dokumentiert. Vollständige Eigentums- und Identitätsunterlagen veröffentliche ich nicht.

dokumentiert

Datierte Aufnahme zeigt SANKARA einen Tag vor der Kollision

Die Aufnahme trägt den Zeitstempel 8. Januar 2026, 13:07 Uhr. Sie dokumentiert den tatsächlichen äußeren Zustand unmittelbar vor dem Schadenereignis und ist deshalb für jede Vorunfallbewertung zentral.

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dokumentiert

NAUSICAA drückt SANKARA gegen die Kaimauer

NAUSICAA drückt SANKARA im Hafen von Argostoli gegen die Kaimauer. Dieser haftungsbegründende Ablauf wird später im von MAIF übermittelten Gutachtertext bestätigt und von MAIF bei der Regulierung nicht bestritten.

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dokumentiert

MAIF übernimmt die Bearbeitung unter der Haftpflichtdeckung

MAIF schreibt ihrem Versicherten, meinen Anspruch als deutscher Geschädigter im Rahmen der Haftpflichtdeckung weiterzuverfolgen. Damit wird der Fall nicht als ungeklärter Eigenschaden, sondern als Haftpflichtanspruch gegen den MAIF-Versicherten bearbeitet.

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dokumentiert

Erste große Medienübertragung: acht Dateien, rund 300 MB

Eine Transferbestätigung dokumentiert, dass Videos zum Unfall und Unterlagen heruntergeladen wurden.

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dokumentiert

MAIF bestätigt den Erhalt der Videos

Nach interner IT-Prüfung bestätigt MAIF den erfolgreichen Empfang und bittet zusätzlich um Wartungsunterlagen, Kaufnachweis, Haftpflichtnachweis und Nachricht über das Auskranen.

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dokumentiert

Zweite Übertragung: 41 Dateien, rund 90 MB

Eine weitere Downloadbestätigung belegt die Übermittlung zusätzlichen Materials.

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dokumentiert

Ich übersende Reparaturangebot und beide Vertragsseiten

Die veröffentlichte Korrespondenz zeigt beide Vertragsseiten zusammen mit der Reparaturkalkulation und weiteren Bootsunterlagen als Anlagen einer am 30. März an MAIF gesandten Mail.

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dokumentiert

MAIF nennt den beauftragten maritimen Gutachter

Der erste direkte Kontakt mit dem Gutachter ist im Archiv dokumentiert.

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dokumentiert

Der Gutachter bittet mich erneut um die Videos

Er schreibt, MAIF habe ihm die Videos nicht übermitteln können. Ich sende das Material daraufhin erneut direkt.

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dokumentiert

47 Dateien, rund 200 MB, werden erneut übertragen

Die Bestätigungen zeigen Download und Vorschau des Materials durch den Empfänger.

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dokumentiert

MAIF wartet nach eigener Aussage noch auf den Bericht

Fast vier Monate nach dem Unfall liegt mir weiterhin keine konkrete Bewertung vor.

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dokumentiert

Haftung bestätigt – Bewertung aus abgeschnittenem Kaufbeleg und Nachher-Fotos

Im Abschnitt zur Haftung erklärt der Gutachter die Schäden als mit dem Aufprall von NAUSICAA gegen SANKARA und die Kaimauer vereinbar. Im selben Text bezeichnet er den ihm vorliegenden Kaufbeleg als abgeschnitten; Verkäufer- und Käufernamen sowie Bootsdaten fehlten. Außerdem stützt er die Abwertung auf Fotos des bereits beschädigten Boots und nennt 1.000 bis 2.000 Euro als angeblichen Vorunfallwert. MAIF bietet 2.000 Euro gegen Unterzeichnung an.

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meine Position

Ich schlage eine Einigung über 15.500 Euro vor

Mein Vorschlag umfasst 12.000 Euro für das Boot und 3.500 Euro für Entfernung beziehungsweise Folgekosten. Das ist meine Vergleichsposition, keine gerichtliche Schadensfeststellung.

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meine Position

Ich beanstande die Dokumentendiskrepanz und die Verwechslung von Vorher und Nachher

Mein Widerspruch richtet sich nicht gegen die bereits anerkannte Haftung, sondern gegen Grundlage und Methode: Die Versandmail zeigt beide Vertragsseiten, während der Gutachter nur eine abgeschnittene Fassung beschreibt; wo die Diskrepanz entstand, bleibt offen. Zusätzlich wird ein nach der Kollision fotografierter Schadenzustand benutzt, um den Wert unmittelbar davor auf nahezu null zurückzurechnen. Ich verweise auf Kaufunterlagen, Vorher-Aufnahmen, Nutzung, Ausstattung und fehlende Marktvergleiche.

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dokumentiert

MAIF bestreitet die Haftung nicht – hält aber an 2.000 Euro fest

MAIF verweist ausschließlich auf den vom Gutachter angenommenen „tatsächlichen Wert“ und lehnt meinen Vergleichsvorschlag ab. Eine erneute Prüfung des Zustands unmittelbar vor der Kollision oder transparente Vergleichsboote werden in dieser Antwort nicht vorgelegt.

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dokumentiert

Ich lasse meine persönliche und wirtschaftliche Lage behördlich protokollieren

Eine bei der Gemeinde protokollierte Erklärung gibt meine Angaben wieder, dass SANKARA meine einzige Wohnung war, nach dem Seeunfall zerstört wurde und ich seitdem ohne eigenes Einkommen beziehungsweise anderen Wohnraum auskommen muss. Zu meiner Einkommenslage erkläre ich ergänzend: Ich arbeitete als Segellehrer und Berufsskipper und führte an anderen Orten Überführungen auf den Booten meiner Auftraggeber durch. Weil ich SANKARA fortlaufend auspumpen und überwachen musste, konnte ich diese Einsätze nicht mehr wahrnehmen; nach meiner Darstellung wurden meine Verträge deshalb gekündigt. E14 bestätigt diese beruflichen Einzelheiten, die Kündigungen oder deren Ursache nicht unabhängig. Identitätsfelder und Unterschriften sind in der öffentlichen Fassung vollständig geschwärzt.

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dokumentiert

Unterlagen gehen an griechische Stellen

Der Bestand enthält die Übermittlung, die dazugehörigen privaten Identitäts- und Registerdokumente werden auf dieser Website nicht veröffentlicht.

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dokumentiert

Ein maritimes Expertennetzwerk meldet: keine Antwort des Versicherers

Ohne formelle Intervention des Versicherers könne die technische Untersuchung dort nicht vertieft werden.

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weiter offen

MAIF kündigt eine vertiefte Prüfung an

Die Beziehungsabteilung kündigt eine detaillierte Antwort an. In derselben Korrespondenz formuliere ich schwere Vorwürfe; diese bleiben als meine Vorwürfe gekennzeichnet.

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dokumentiert

Ich reiche eine Eingabe bei der französischen Aufsicht ein

Die Eingangsbestätigung ist dokumentiert. Die Aufsicht erklärt zugleich standardmäßig, dass sie den individuellen Streit nicht entscheidet. Meine Eingabe ist keine behördliche Feststellung.

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meine Position

Ich lege die methodischen Kernfehler nochmals technisch dar

Ich stelle gegenüber: anerkannter Kollisionsablauf, die Versandmail mit beiden Vertragsseiten und die vom Gutachter als abgeschnitten beschriebene Fassung, ohne dass aus der öffentlichen Akte hervorgeht, wo diese Diskrepanz entstand, keine dokumentierte Vor-Ort-Besichtigung, Fotos nach der Kollision, eine datierte Aufnahme vom Vortag und trotzdem ein behaupteter Vorunfallwert von 1.000 bis 2.000 Euro. Diese Bewertungsgrundlage verlange ich unabhängig neu zu prüfen.

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dokumentiert

SANKARA wird für die weitere Dokumentation aus dem Wasser gehoben

Die Fotoreihe zeigt Rumpf, Unterwasserschiff und sichtbaren Zustand an Land. Sie dokumentiert, ersetzt aber kein unabhängiges Gutachten.

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meine Position

Ich veröffentliche meinen Hilferuf und übersende ihn den Beteiligten

Nach sieben Monaten ohne tragfähige Lösung mache ich den Fall öffentlich. Das Video ist meine Darstellung; diese Website trennt sie von den Dokumenten und offenen Fragen.

05

DER SCHRIFTVERKEHR

In den Schreiben ist die Haftung nicht der offene Punkt. Die Bewertungsmethode ist es.

Besonders wichtig sind die erste Haftpflichtbearbeitung, der Gutachtertext vom 12. Mai und die datierte Vorher-Aufnahme vom 8. Januar. Zusammen zeigen sie die Trennung zwischen anerkannter Haftung und einer nachträglich konstruierten Bewertung des Vorzustands.

E01 · 25. Januar 2026

Haftpflichtbearbeitung durch MAIF

MAIF erklärt schriftlich, meinen Anspruch als deutscher Geschädigter unter der Haftpflichtdeckung ihres Versicherten weiterzuverfolgen. Der Fall wird damit als Haftpflichtanspruch bearbeitet; die verbleibende Auseinandersetzung betrifft die Entschädigungshöhe.

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E06 · 12. Mai 2026

Haftungsanalyse, als abgeschnitten beschriebene Kaufunterlage, Bewertungsmethode und 2.000-Euro-Angebot

Der Gutachter bestätigt im Haftungsabschnitt den beschriebenen Kollisionszusammenhang. Er bezeichnet den ihm vorliegenden Kaufbeleg jedoch als abgeschnitten und ohne Namen von Verkäufer und Käufer sowie ohne Bootsdaten. Zugleich erklärt er den Bericht als dokumentenbasiert und körperlich noch zu verifizieren, stützt die Abwertung aber auf Fotos des bereits beschädigten Boots und leitet 1.000 bis 2.000 Euro als „Vorunfallwert“ ab. MAIF bietet 2.000 Euro.

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E13 · 8. Januar 2026

Datierte Vorher-Aufnahme vom 8. Januar 2026

Eine auf den 8. Januar 2026 um 13:07 Uhr datierte Aufnahme zeigt SANKARA einen Tag vor der Kollision. Sie dokumentiert den tatsächlichen äußeren Vorzustand und muss von Bildern nach dem Unfall getrennt werden.

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06

BILDDOKUMENTATION

Zwei Boote, zwei Rollen – und eine klare Zeitlinie.

Die vollständige Bildakte enthält jetzt 64 Fotos: 46 von SANKARA und 18 von NAUSICAA. Die neun neu veröffentlichten Vorher-Aufnahmen sind klar von den Bildern nach der Kollision getrennt.

ZWEI BOOTE · ZWEI ROLLEN

Welches Boot ist welches?

Jede Aufnahme ist eindeutig einem Boot zugeordnet. Bei SANKARA wird zusätzlich klar benannt, ob sie den Zustand vor der Kollision oder die Schadensfolgen danach dokumentiert.

Die Haftung dem Grunde nach wird von MAIF nicht bestritten. Die Bezeichnung „Verursacherboot“ folgt der Haftpflichtbearbeitung, dem Gutachtertext und dem Entschädigungsangebot. Offen ist die Höhe der Entschädigung – insbesondere die korrekte Rekonstruktion des Zustands von SANKARA unmittelbar vor der Kollision.

Die Haftung wird hier nicht aus einzelnen Fotos hergeleitet; sie wird von MAIF dem Grunde nach nicht bestritten. Die Fotos dienen der Identifikation der Boote und der Zustandsdokumentation. Für die Bewertung ist entscheidend, ob eine Aufnahme vor oder nach der Kollision entstanden ist.

Alle 64 Fotos getrennt nach Boot und Zeitpunkt ansehen
07

VERGLEICHBARE MAIF-FÄLLE

Mein Fall steht nicht völlig allein. Einen systematischen Angriff auf Ausländer behaupte ich trotzdem nicht.

Ich habe veröffentlichte französische Entscheidungen gefunden, in denen von MAIF vertretene Bewertungen oder Leistungsverweigerungen vor Gericht ganz oder teilweise nicht bestätigt wurden. Das beweist keine einheitliche Unternehmenspraxis. Es zeigt aber, dass ungewöhnlich niedrige Bewertungen und harte Ablehnungspositionen bereits gerichtlich korrigiert wurden.

veröffentlichte GerichtsentscheidungCour d’appel de Douai · RG 24/05490

200 Euro verteidigt – Bewertung vom Gericht als ungewöhnlich niedrig bezeichnet

Bei einem unverschuldeten Totalschaden verteidigte MAIF im Berufungsverfahren eine Entschädigung von 200 Euro beziehungsweise 150 Euro bei Behalten des Fahrzeugs. Das Gericht sah keine tragfähige Grundlage für die Herleitung, bezeichnete die Bewertung als ungewöhnlich niedrig und sprach 1.200 Euro Sachschaden sowie 1.201,20 Euro Nutzungsausfall zu.

Entscheidung lesen
veröffentlichte GerichtsentscheidungTribunal judiciaire d’Ajaccio · RG 23/00708

Gesunkenes Boot – vollständige Ablehnung scheitert

MAIF verweigerte die Regulierung eines gesunkenen Motorboots, obwohl das eigene Gutachten einen Wert von 16.500 Euro und Beseitigungskosten von 3.660 Euro auswies. Das Gericht bejahte das versicherte Ereignis und verurteilte MAIF zur Zahlung von 19.980 Euro zuzüglich weiterer Kosten.

Entscheidung lesen
veröffentlichte GerichtsentscheidungCour d’appel de Lyon · RG 21/00645

Bootskollision – vollständiger Anspruchsverlust nicht nachgewiesen

Nach einer Kollision und dem späteren Sinken eines Boots berief sich MAIF auf vollständigen Leistungsausschluss. Das Berufungsgericht sah die dafür erforderliche Vertragsgrundlage nicht als nachgewiesen an und sprach 13.100,50 Euro für Boot und Inventar zu.

Entscheidung lesen
veröffentlichte GerichtsentscheidungTribunal judiciaire de Grenoble · RG 24/03754

MAIF-Gutachten 2.800 Euro – Gerichtsgutachten 6.400 Euro

Nach einem Fahrzeugbrand folgte das Gericht nicht der niedrigeren Bewertung des von MAIF beauftragten Gutachters, sondern einer gerichtlichen Bewertung anhand konkreter Vergleichsangebote, Ausstattung und Laufleistung. Hinzu kamen Nutzungsausfall und weitere Positionen.

Entscheidung lesen
08

ÄHNLICHER FALL MIT MAIF?

Ich suche keine Empörungswelle. Ich suche überprüfbare Vergleichsfälle.

Wer als Versicherungsnehmer oder geschädigter Dritter eine ungewöhnlich niedrige Bewertung, eine lange Verzögerung oder eine vollständige Ablehnung erlebt hat, kann sich vertraulich melden. Ein Fall wird auf dieser Seite erst genannt, wenn mindestens ein belastbares Dokument vorliegt.

Dieses Formular speichert nichts und öffnet nur dein E-Mail-Programm. Bitte zunächst keine Ausweise, medizinischen Unterlagen, ungeschwärzten Bankdaten oder fremden Signaturen senden.

09

WAS MIR JETZT HILFT

Die Haftung ist anerkannt. Was mir fehlt, ist eine unabhängige Bewertung des Zustands unmittelbar davor.

Ich brauche keine Hilfe, um die Verantwortlichkeit erneut zu beweisen. Ich brauche maritime Sachkunde, belastbare Vergleichsboote und eine unabhängige Rekonstruktion des Marktwerts von SANKARA unmittelbar vor dem 9. Januar 2026 – getrennt vom sichtbaren Zustand nach der Kollision.

SANKARA

YouTube wird erst nach einem Klick geladen. Inhaltliche Aussagen im Video sind meine Darstellung des Falls.

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148 QUELLDATEIEN · 144 ÖFFENTLICHE DERIVATE

So habe ich die Veröffentlichung vorbereitet

Der geprüfte Bestand umfasst jetzt 148 Quelldateien. 64 Fotos und 80 dauerhaft geschwärzte Dokumentseiten sind öffentlich; 4 hochsensible Dateien bleiben privat.

  • Originaldateien werden nicht öffentlich bereitgestellt.
  • Schwärzungen sind in neue Rasterbilder eingebrannt; verdeckte Inhalte lassen sich nicht zurückholen.
  • EXIF- und GPS-Metadaten wurden aus allen öffentlichen Bilddateien entfernt.
  • Meine Gesundheitsangaben sind ausdrücklich als meine Darstellung gekennzeichnet; medizinische Rohunterlagen bleiben privat.
  • Meine weitergehenden Behauptungen werden als meine Position gekennzeichnet; Behördeneingaben sind keine behördlichen Feststellungen.
  • MAIF und andere Beteiligte können eine Korrektur oder Gegendarstellung einreichen.